Warum müssen Übersetzungen beglaubigt sein?
Beglaubigte Übersetzungen sind unbedingt erforderlich, wenn die Übersetzung für offizielle Zwecke benötigt wird. Bei Ämter und Behörden, wie z.B. Ausländerbehörden, Konsulate oder Gerichte fordern beglaubigte Übersetzungen, da nur in diesem Fall sichergestellt ist, dass die Übersetzung richtig und vollständig ist.
Beglaubigte Übersetzungen werden von öffentlich bestellten und allgemein beeidigten Übersetzern/Übersetzerinnen angefertigt, welche basierend auf ihrer Qualifikation und gerichtlichen Beeidigung die Übersetzung beglaubigen. Nur eine beglaubigte Übersetzung ist amtlich anerkannt.
Wir arbeiten mit beeidigten Übersetzern zusammen und bieten Ihnen kurzfristig beglaubigte Übersetzungen Ihrer Dokumente und Urkunden ins Deutsche sowie in fast alle gewünschten Fremdsprachen an, z. B.:
Approbationsurkunden
Arbeitszeugnisse
Ärztliche Befunde
Diplome
Einbürgerungsurkunden
Einkommensnachweise
Führerscheine
Führungszeugnisse
Geburtsurkunden
Gerichtsurteile
Gründungsurkunden
Handelsregisterauszüge
Heiratsurkunden
Meldebescheinigungen
Patente
Personalausweise
Reisepässe
Rentenbescheide
Scheidungsurteile
Schulzeugnisse
Staatsbürgerschaftsdokumente
Sterbeurkunden
Testamente
Verträge
Visabescheinigungen
Zertifikate